Juristische Dokumente

Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über alle rechtlichen Anforderungen und Dokumente, die Sie benötigen, wenn Sie in Slowenien heiraten möchten.

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Heirat in Slowenien?

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Um in Slowenien zu heiraten, müssen beide Parteien 18 Jahre alt sein und dürfen nicht blutsverwandt, verheiratet oder adoptiert sein. Für die Zeremonie sind zwei Trauzeugen erforderlich, die einen Tag vor der Zeremonie ihre Pässe beim Standesamt vorlegen müssen. Nur standesamtliche Eheschließungen gelten als gültig, aber Sie können auch eine kirchliche Trauung. Auch die gleichgeschlechtliche Ehe wird anerkannt.

Erforderliche Dokumente für eine standesamtliche Trauung in Slowenien

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Um in Slowenien heiraten zu können, müssen Heiratswillige der Verwaltungsstelle das folgende Dokument vorlegen:

  • Nachweis der Staatsbürgerschaft (gültige Reisepässe oder Personalausweise)
  • Auszug aus dem Geburtenregister (eine internationale Form von Geburtsurkunden oder beglaubigten Kopien)
  • Authentifizierte Einzelstatus-Zertifikate
  • Bescheinigung, dass der Eheschließung in Slowenien nichts im Wege steht (eine Bescheinigung der Behörden Ihres Heimatlandes, dass der Eheschließung in Slowenien nichts im Wege steht). Diese Bescheinigung wird auf Antrag von Ihrer Botschaft ausgestellt).

Ausländische öffentliche Urkunden können in Slowenien verwendet werden, wenn sie zunächst im Herkunftsland und dann in der Republik Slowenien beim Außenministerium oder bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung beglaubigt wurden. Die Beglaubigung dieser Dokumente ist unter den folgenden Bedingungen nicht erforderlich:

  • Unter den Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation genügt die Beglaubigung mit dem Siegel "APOSTILLE";
  • zwischen den Staaten, die bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten ohne Beglaubigung geschlossen haben, für die Registerauszüge, die auf der Grundlage der Wiener und Pariser Konvention ausgestellt wurden.

In einer Fremdsprache verfasste Dokumente müssen von einem vereidigten Gerichtsdolmetscher ins Slowenische übersetzt werden, und auch die Trauung selbst muss gedolmetscht werden.

Zwei Zeugen müssen ihre Personalien (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Anschrift) angeben.

Zusätzliche Dokumente, die erforderlich sein können

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  • Absolutes Dekret (Nachweis, dass Sie nicht mehr verheiratet sind)
  • Sterbeurkunden (wenn Ihr früherer Ehepartner verstorben ist)    
  • Deed Poll (wenn einer der künftigen Ehegatten seinen Namen oder Nachnamen geändert hat)

Die Originaldokumente mit Apostille müssen spätestens acht Wochen vor dem bestätigten Hochzeitstermin per Einschreiben an eine bestimmte Adresse geschickt werden.

Wir können Ihnen helfen, beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente von einem slowenischen Gerichtsübersetzer zu erhalten.

Falls Einreisedokumente erforderlich sind, z. B. ein Einreisevisum für Slowenien, sind das Hochzeitspaar und seine Gäste dafür verantwortlich.

Die für eine kirchliche Trauung erforderlichen Dokumente erhalten Sie in der Regel von Ihrem katholischen Priester aus Ihrer Gemeinde. Sie können in einer katholischen Kirche heiraten, auch wenn Sie evangelisch oder orthodox sind.


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